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Maßnahmen zum Schulstart 21/22

Liebe Schulgemeinde,
 
ich hoffe Sie und Ihre Familien hatten eine erholsame Sommerzeit. In der kommenden Woche beginnt nun die Schule wieder und so wie es aussieht, werden die Corona-Schutzmaßnahmen unseren Schulalltag leider auch weiterhin sehr stark bestimmen. Andererseits sind an unserer Schule bislang keine schweren Fälle unter Schülern aufgetreten und wir wollen natürlich, dass dies künftig so bleibt. 
 
 
Hygieneplan:
Die ersten beiden Schulwochen gelten bundesweit als "Präventionswochen" und dies macht eine erneute Veränderung des schulischen Hygieneplans notwendig (s. Anlage). Die gravierendsten Veränderungen ergeben sich mit Bezug auf die (medizinische) Maskenpflicht, die in dieser Zeit nun wieder im Außenbereich auf den Schulhöfen und am Platz im Unterricht gilt. Aus diesem Grund müssen wir die Essens- und Trinkpausen auch wieder im Unterricht durchführen.
 
Testpflicht:
Die Vorgaben zur Testpflicht für Kinder wurden von Seiten der Landes- und Bundesregierung ebenfalls noch einmal verschärft. Wir müssen nun dreimal in der Woche zum Beginn des Schultages Selbsttests durchführen lassen. Dafür benötigen wir am ersten Schultag für alle Schülerinnen und Schüler dieunterschriebene Einwilligungserklärung. Diese Erklärungen wurden am Tag der Zeugnisausgabe an Ihr Kind ausgegeben. Sie finden aber auch ein Exemplar zum Ausdrucken in der Anlage und ab morgen auch auf der Homepage unserer Schule. Für Familien, die zuhause keine Möglichkeit haben das Formular auszudrucken, hinterlegen wir im Foyer unserer Schule am morgigen Freitag (von 8-13 Uhr) einige ausgedruckte Exemplare auf einem Stehtisch.
Wenn Ihr Kind die unterschriebene Einwilligungserklärung am Montag (30.8.) nicht mit in die Schule bringt, werden wir Sie anrufen und Sie müssen Ihr Kind am Montagmorgen wieder in der Schule abholenIch bedauere, dies so schreiben zu müssen, aber die sehr strengen Vorgaben lassen uns keine andere Wahl.  
Darüber hinaus besteht nach wie vor die Möglichkeit, einen Bürgertest vorzulegen. Dieser darf jedoch vor Unterrichtsbeginn ebenfalls nicht älter als 72 Stunden sein. Sollte Ihr Kind über einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpficht. Aber auch dies Nachweise müssen am ersten Schultag den Lehrern/innen in der ersten Stunde vorgelegt werden.
 
Testheft:
Am ersten Schultag werden die Klassenlehrer/innen Testhefte an ihre Kinder verteilen. In diesen Testheften kann jede negative Testung vermerkt und von der Lehrkraft gegengezeichnet werden. In Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis gilt dies dann gegebenenfalls als Testnachweis. Ob dieser Testnachweis jedoch in allen Bundesländern und/oder den jeweiligen Betreibern von Restaurants, Kinos etc. dann akzeptiert wird, vermag ich derzeit nicht einzuschätzen.
 
Impfangebot:
Die Impfungen der Lehrerinnen und Lehrer haben uns vor den Sommerferien die Möglichkeit eröffnet, den Schülerinnen und Schülern wieder mehr Kontinuität und Präsenz zu geben, die sie so dringend brauchen. Wie Sie der Pressemeldung des Schwalm-Eder-Kreises im Anhang entnehmen können, besteht nun im Impfzentrum Fritzlar die Möglichkeit auch 12-17jährige impfen zu lassen. Es handelt sich dabei um ein Angebot, keine Verpflichtung, und ich erlaube mir ausdrücklich auf die folgende Aussage der Pressemitteilung hinzuweisen: Seitens des Impfzentrums wird weiterhin empfohlen, das aufklärende Beratungsgespräch beim behandelnden Kinder- oder Hausarzt bereits im Vorfeld zu führen. Im Impfzentrum selbst ist selbstverständlich ein Arzt, aber kein Kinderarzt, anwesend. Eine ausführliche Beratung aus kinderärztlicher Sicht kann daher nicht gewährleistet werden. Die minderjährigen Kinder und Jugendlichen müssen bis inkl. 15 Jahren von einem Elternteil begleitet werden, zum Zeitpunkt der Impfung muss die Einverständniserklärung aller Personensorgeberechtigten vorliegen. Ab 16 Jahren muss eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Ausweis und Krankenkassenkarte müssen ebenso mitgeführt werden.“
 

Trotz dieser Fülle an Vorgaben wünsche Ich Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start in das neue Schuljahr, in dem wir von Seiten der Schule alles daran setzen werden, den Kindern und Jugendlichen unserer Region Kontinuität und Präsenzunterricht zu gewähren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. M. Bohn

 

 

Anhang

 

Einwilligungserklärung Selbsttests:

files/21_07_15_Selbsttests_Einwilligungserklrung_Schuljahr_2021_2022.pdf

 

Hygieneplan 12.0 GSM:

files/21_08_30_Hygieneplan_GSM_12_0.pdf

 

Schreiben des Hessischen Kultusministeriums:

files/21_08_23_Schreiben_vollj__SuS_und_Eltern_-_Durchfhrung_v__Antigen-Selbsttests_im_SJ_2021_2022.pdf

 

Pressemitteilung zum Impfangebot im Schwalm-Eder-Kreis:

files/21_08_Impfangebot_12_bis_17-Jhrige_im_IZ.pdf

 

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