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Einwilligung zur Teilnahme an Videokonferenzen

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie müssen die Mitglieder der Schulgemeinde unter Umständen auf Videokonferenzen zurückgreifen, um organisatorische oder unterrichtliche Inhalte zu kommunizieren. Dies könnte zum Beispiel geschehen, wenn sich einzelne Schülerinnen und Schüler in Quarantäne befinden.

Um den geltenden Datenschutzbestimmungen gerecht zu werden, benötigen wir die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, damit die Schülerinnen und Schüler an derartigen Videokonferenzen teilnehmen dürfen.

Unter folgendem Link finden Sie das entsprechende Dokument als Vorlage und weitere Informationen:

files/20_09_10_Einwilligung_zur_Teilnahme_an_Videokonferenzen.pdf

 

 

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