Andreas Harbusch

Andreas Harbusch

Notbremse des Bundes: Neue Regelungen

Liebe Schulgemeinde,

 

im Anhang finden Sie das neuste Schreiben von Staatsminister Lorz zur Notbremse des Bundes welches uns am gestrigen Abend erreicht hat. Für unsere Schulorganisation in der nächsten Woche ergeben sich dadurch jedoch noch keine Änderungen.

Da die Inzidenz im Schwalm-Eder-Kreis derzeit unter 165 liegt, bereiten wir nun für die übernächste Woche die folgenden Maßnahmen vor:

 

a) Alle Jahrgangsstufen (5-10) werden in diesem Fall ab dem 6. Mai im Wechselunterricht unterrichtet. Somit könnten also auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-10, die zurzeit distanzbeschult werden, im Wechselunterricht (A- und B-Gruppen) beschult werden.

b) Die Abschlussklassen (10R und 9H) würden dann bereits ab dem 3. Mai im Wechselunterricht (A- und B-Gruppen) beschult.

 

Sollte dagegen die Inzidenz bereits in der nächsten Woche an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegen, müssten wir stattdessen in der übernächsten Woche mit allen Klassen in den Distanzunterricht wechseln. Lediglich die Abschlussklassen dürften dann die Schule im Wechselunterricht besuchen. Eine Übersicht über die verschiedenen Szenarien finden Sie auch im Ministerbrief (s. Anlage).

 

Last but not Least wurden wir angewiesen Sie darauf hinzuweisen, dass ab der nächsten Woche in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht gilt.

 

Herzliche Grüße

Dr. M. Bohn

 

Anhang

Schulschreiben des Ministers:

files/21_04_24_Schulschreiben_Minister_zur_Notbremse_des_Bundes.pdf

Notbremse des Bundes: Neue Regelungen

Liebe Schulgemeinde,

 

im Anhang finden Sie das neuste Schreiben von Staatsminister Lorz zur Notbremse des Bundes welches uns am gestrigen Abend erreicht hat. Für unsere Schulorganisation in der nächsten Woche ergeben sich dadurch jedoch noch keine Änderungen.

Da die Inzidenz im Schwalm-Eder-Kreis derzeit unter 165 liegt, bereiten wir nun für die übernächste Woche die folgenden Maßnahmen vor:

 

a) Alle Jahrgangsstufen (5-10) werden in diesem Fall ab dem 6. Mai im Wechselunterricht unterrichtet. Somit könnten also auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-10, die zurzeit distanzbeschult werden, im Wechselunterricht (A- und B-Gruppen) beschult werden.

b) Die Abschlussklassen (10R und 9H) würden dann bereits ab dem 3. Mai im Wechselunterricht (A- und B-Gruppen) beschult.

 

Sollte dagegen die Inzidenz bereits in der nächsten Woche an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegen, müssten wir stattdessen in der übernächsten Woche mit allen Klassen in den Distanzunterricht wechseln. Lediglich die Abschlussklassen dürften dann die Schule im Wechselunterricht besuchen. Eine Übersicht über die verschiedenen Szenarien finden Sie auch im Ministerbrief (s. Anlage).

 

Last but not Least wurden wir angewiesen Sie darauf hinzuweisen, dass ab der nächsten Woche in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht gilt.

 

Herzliche Grüße

Dr. M. Bohn

 

Anhang

Schulschreiben des Ministers:

files/21_04_24_Schulschreiben_Minister_zur_Notbremse_des_Bundes.pdf

Selbsttests und Regelungen für den Schulstart am 19.04.21

Liebe Eltern, Liebe Schülerinnen und Schüler,

 

wie Sie bereits wissen, machen es die neuen Vorgaben des RKI sowie der hessischen Landesregierung erforderlich, am kommenden Montag mit den Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler zu beginnen. Diese neuen Regelungen betreffen zunächst jedoch nur die Klassen 5/6, 9H, 10R und IK sowie die Kinder in der Notbetreuung. Für alle anderen Klassen ändert sich zunächst nichts. Sie verbleiben im Distanzunterricht.

 

Für Schülerinnen und Schüler, die sich im Präsenz-/Wechselunterricht befinden, gilt dagegen ab sofort die Testpflicht. Sie dürfen ab Montag nur noch mit gültigem negativen Covid19-Testergebnis am Unterricht teilnehmen. Dies ist eine landesweite Regelung, die es uns ermöglichen soll auch in dieser schwierigen Zeit einen Schulbetrieb anzubieten. Im Folgenden möchte ich Sie deshalb kurz über unsere schulinternen Planungen zur Durchführung der Selbsttestungen informieren:

 

1. Die Tests sollen in der Schule und in Anwesenheit von Lehrerinnen und Lehrern in der ersten Stunde durchgeführt werden. Die Tests werden von den Schülern selber durchgeführt. Die Lehrenden werden die Kinder in die Abläufe einweisen und Aufsicht führen.

 

2. Bitte unterschreiben Sie die Einwilligungserklärung zur Selbsttestung (Anlage 1 im Anhang) und geben Sie diese Ihrem Kind am ersten Präsenzschultag mit in die Schule. Wenn uns keine Einwilligungserklärung vorliegt, kann Ihr Kind nicht an der Selbsttestung teilnehmen und Sie müssen es in der Schule wieder abholen. Die Vorgaben der hessischen Landesregierung lassen uns hier keinen Spielraum. Es sei denn Ihr Kind verfügt über die Bescheinigung für einen gültigen "Bürgertest" (s. unten).
Sollten Eltern keine Möglichkeit haben, die Erklärung zuhause auszudrucken, so können diese morgen (Freitag) zwischen 8 und 12 Uhr ausgedruckte Versionen in der Schule abholen. Die Schule ist in dieser Zeit geöffnet und die Einverständniserklärungen finden Sie auf einem Tisch am Haupteingang.

 

3. Für die Schulungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie auch die Betreuung Ihrer Kinder während der Testungen konnten wir fachkundige Personen aus der Region gewinnen. Wir bedanken uns dafür ganz herzlich bei den ortsansässigen Apothekern, Frau Eva Seitz und Herr Dr. Alexander Schröder sowie bei Frau Teutschmann, Frau Goujard und Frau Graaf (Kinderkrankenschwester). Wir werden somit an jedem der Testtage in der kommenden Woche zusätzlich eine/n Apotheker/in oder eine Kinderkrankenschwester im Haus haben.

 

4. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 finden in der ersten Woche die Tests für die A-Gruppen am Montag und Mittwoch und in den B-Gruppen am Dienstag statt. In der zweiten Woche ist es umgekehrt. In den Abschluss- und IK-Klassen finden die Tests am Montag und am Mittwoch statt.
Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihr Kind pünktlich in der Schule ist. Schüler, die erst nach der Testdurchführung in der Schule erscheinen und auch keinen "Bürgertest" (s. unten) vorweisen können, werden an diesem Tag ebenfalls vom Präsenzunterricht ausgeschlossen. Für Schüler, die an Testtagen erkrankt sind oder aus anderen Gründen fehlen, kann die Testung jedoch am folgenden Präsenzunterrichttag in der ersten Stunde nachgeholt werden (Testraum wird noch bekannt gegeben).

 

5. Eltern, die sich für einen "Bürgertest" anstelle des schulischen Selbsttest entscheiden, müssen uns an den jeweiligen Testtagen eine gültige Bescheinigung des Testcenters vorlegen, aus der eindeutig hervorgeht, dass ihr Kind negativ getestet wurde. An den Tagen, an denen Ihr Kind die Schule besucht, dürfen diese Tests nicht länger als 72 Stunden zurückliegen.

 

Bitte nutzen Sie auch die Erklärvideos (s. Links im Elternbrief des Kultusministers, Anlage 2), um Ihr Kind zuhause schon ein wenig auf die Durchführung der Tests vorzubereiten. Erläutern Sie Ihren Kindern ebenso, dass bei weitem nicht jedes positive Schnelltestergebnis tatsächlich bedeutet, dass man an Corona erkrankt ist. Dafür wird jeder positive Schnelltest mit einem PCR-Test abgesichert. Wir werden unsererseits Kinder mit positiven Schnelltests so gut und behutsam wie möglich betreuen. Wir sind aber auch darauf angewiesen, dass diese Kinder dann so zeitnah wie möglich in der Schule abgeholt werden. Bitte organisieren Sie Ihren Alltag so, dass Sie (im Falle eines Anrufes unseres Sekretariats) Ihr Kind zügig in der Schule abholen können. Dies ist im Sinne Ihres Kindes und ermöglicht einen geregelten Schulbetrieb.  Wir führen diese Schnelltests durch, um möglicherweise gefährdete Großeltern, ältere Lehrende und/oder Risikopersonen in der Gesellschaft zu schützen. Bitte unterstützen Sie uns deshalb dabei, den Kindern Mut zur Testung zu machen.

 

Die wichtigsten Dinge werden wir unseren Schülerinnen und Schülern in der kommenden Woche in Ruhe erklären. Die Erfahrungen zeigen, dass sich nach einigen Tagen eine gewisse Routine einstellt.

 

Herzliche Grüße

Dr. Matthias Bohn

 

Einwilligungserklärung:

files/21_04_15_Anlage_1_Einwilligungserklrung_SuS.pdf

Elternbrief:

files/21_04_15_Anlage_2_Elternbrief_zur_Situation_nach_den_Osterferien.pdf

Selbsttests und Regelungen für den Schulstart am 19.04.21

Liebe Eltern, Liebe Schülerinnen und Schüler,

 

wie Sie bereits wissen, machen es die neuen Vorgaben des RKI sowie der hessischen Landesregierung erforderlich, am kommenden Montag mit den Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler zu beginnen. Diese neuen Regelungen betreffen zunächst jedoch nur die Klassen 5/6, 9H, 10R und IK sowie die Kinder in der Notbetreuung. Für alle anderen Klassen ändert sich zunächst nichts. Sie verbleiben im Distanzunterricht.

 

Für Schülerinnen und Schüler, die sich im Präsenz-/Wechselunterricht befinden, gilt dagegen ab sofort die Testpflicht. Sie dürfen ab Montag nur noch mit gültigem negativen Covid19-Testergebnis am Unterricht teilnehmen. Dies ist eine landesweite Regelung, die es uns ermöglichen soll auch in dieser schwierigen Zeit einen Schulbetrieb anzubieten. Im Folgenden möchte ich Sie deshalb kurz über unsere schulinternen Planungen zur Durchführung der Selbsttestungen informieren:

 

1. Die Tests sollen in der Schule und in Anwesenheit von Lehrerinnen und Lehrern in der ersten Stunde durchgeführt werden. Die Tests werden von den Schülern selber durchgeführt. Die Lehrenden werden die Kinder in die Abläufe einweisen und Aufsicht führen.

 

2. Bitte unterschreiben Sie die Einwilligungserklärung zur Selbsttestung (Anlage 1 im Anhang) und geben Sie diese Ihrem Kind am ersten Präsenzschultag mit in die Schule. Wenn uns keine Einwilligungserklärung vorliegt, kann Ihr Kind nicht an der Selbsttestung teilnehmen und Sie müssen es in der Schule wieder abholen. Die Vorgaben der hessischen Landesregierung lassen uns hier keinen Spielraum. Es sei denn Ihr Kind verfügt über die Bescheinigung für einen gültigen "Bürgertest" (s. unten).
Sollten Eltern keine Möglichkeit haben, die Erklärung zuhause auszudrucken, so können diese morgen (Freitag) zwischen 8 und 12 Uhr ausgedruckte Versionen in der Schule abholen. Die Schule ist in dieser Zeit geöffnet und die Einverständniserklärungen finden Sie auf einem Tisch am Haupteingang.

 

3. Für die Schulungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie auch die Betreuung Ihrer Kinder während der Testungen konnten wir fachkundige Personen aus der Region gewinnen. Wir bedanken uns dafür ganz herzlich bei den ortsansässigen Apothekern, Frau Eva Seitz und Herr Dr. Alexander Schröder sowie bei Frau Teutschmann, Frau Goujard und Frau Graaf (Kinderkrankenschwester). Wir werden somit an jedem der Testtage in der kommenden Woche zusätzlich eine/n Apotheker/in oder eine Kinderkrankenschwester im Haus haben.

 

4. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 finden in der ersten Woche die Tests für die A-Gruppen am Montag und Mittwoch und in den B-Gruppen am Dienstag statt. In der zweiten Woche ist es umgekehrt. In den Abschluss- und IK-Klassen finden die Tests am Montag und am Mittwoch statt.
Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihr Kind pünktlich in der Schule ist. Schüler, die erst nach der Testdurchführung in der Schule erscheinen und auch keinen "Bürgertest" (s. unten) vorweisen können, werden an diesem Tag ebenfalls vom Präsenzunterricht ausgeschlossen. Für Schüler, die an Testtagen erkrankt sind oder aus anderen Gründen fehlen, kann die Testung jedoch am folgenden Präsenzunterrichttag in der ersten Stunde nachgeholt werden (Testraum wird noch bekannt gegeben).

 

5. Eltern, die sich für einen "Bürgertest" anstelle des schulischen Selbsttest entscheiden, müssen uns an den jeweiligen Testtagen eine gültige Bescheinigung des Testcenters vorlegen, aus der eindeutig hervorgeht, dass ihr Kind negativ getestet wurde. An den Tagen, an denen Ihr Kind die Schule besucht, dürfen diese Tests nicht länger als 72 Stunden zurückliegen.

 

Bitte nutzen Sie auch die Erklärvideos (s. Links im Elternbrief des Kultusministers, Anlage 2), um Ihr Kind zuhause schon ein wenig auf die Durchführung der Tests vorzubereiten. Erläutern Sie Ihren Kindern ebenso, dass bei weitem nicht jedes positive Schnelltestergebnis tatsächlich bedeutet, dass man an Corona erkrankt ist. Dafür wird jeder positive Schnelltest mit einem PCR-Test abgesichert. Wir werden unsererseits Kinder mit positiven Schnelltests so gut und behutsam wie möglich betreuen. Wir sind aber auch darauf angewiesen, dass diese Kinder dann so zeitnah wie möglich in der Schule abgeholt werden. Bitte organisieren Sie Ihren Alltag so, dass Sie (im Falle eines Anrufes unseres Sekretariats) Ihr Kind zügig in der Schule abholen können. Dies ist im Sinne Ihres Kindes und ermöglicht einen geregelten Schulbetrieb.  Wir führen diese Schnelltests durch, um möglicherweise gefährdete Großeltern, ältere Lehrende und/oder Risikopersonen in der Gesellschaft zu schützen. Bitte unterstützen Sie uns deshalb dabei, den Kindern Mut zur Testung zu machen.

 

Die wichtigsten Dinge werden wir unseren Schülerinnen und Schülern in der kommenden Woche in Ruhe erklären. Die Erfahrungen zeigen, dass sich nach einigen Tagen eine gewisse Routine einstellt.

 

Herzliche Grüße

Dr. Matthias Bohn

 

Einwilligungserklärung:

files/21_04_15_Anlage_1_Einwilligungserklrung_SuS.pdf

Elternbrief:

files/21_04_15_Anlage_2_Elternbrief_zur_Situation_nach_den_Osterferien.pdf

Erklärvideos:

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