Andreas Harbusch

Andreas Harbusch

Maßnahmen zum Schulstart 21/22

Liebe Schulgemeinde,
 
ich hoffe Sie und Ihre Familien hatten eine erholsame Sommerzeit. In der kommenden Woche beginnt nun die Schule wieder und so wie es aussieht, werden die Corona-Schutzmaßnahmen unseren Schulalltag leider auch weiterhin sehr stark bestimmen. Andererseits sind an unserer Schule bislang keine schweren Fälle unter Schülern aufgetreten und wir wollen natürlich, dass dies künftig so bleibt. 
 
 
Hygieneplan:
Die ersten beiden Schulwochen gelten bundesweit als "Präventionswochen" und dies macht eine erneute Veränderung des schulischen Hygieneplans notwendig (s. Anlage). Die gravierendsten Veränderungen ergeben sich mit Bezug auf die (medizinische) Maskenpflicht, die in dieser Zeit nun wieder im Außenbereich auf den Schulhöfen und am Platz im Unterricht gilt. Aus diesem Grund müssen wir die Essens- und Trinkpausen auch wieder im Unterricht durchführen.
 
Testpflicht:
Die Vorgaben zur Testpflicht für Kinder wurden von Seiten der Landes- und Bundesregierung ebenfalls noch einmal verschärft. Wir müssen nun dreimal in der Woche zum Beginn des Schultages Selbsttests durchführen lassen. Dafür benötigen wir am ersten Schultag für alle Schülerinnen und Schüler dieunterschriebene Einwilligungserklärung. Diese Erklärungen wurden am Tag der Zeugnisausgabe an Ihr Kind ausgegeben. Sie finden aber auch ein Exemplar zum Ausdrucken in der Anlage und ab morgen auch auf der Homepage unserer Schule. Für Familien, die zuhause keine Möglichkeit haben das Formular auszudrucken, hinterlegen wir im Foyer unserer Schule am morgigen Freitag (von 8-13 Uhr) einige ausgedruckte Exemplare auf einem Stehtisch.
Wenn Ihr Kind die unterschriebene Einwilligungserklärung am Montag (30.8.) nicht mit in die Schule bringt, werden wir Sie anrufen und Sie müssen Ihr Kind am Montagmorgen wieder in der Schule abholenIch bedauere, dies so schreiben zu müssen, aber die sehr strengen Vorgaben lassen uns keine andere Wahl.  
Darüber hinaus besteht nach wie vor die Möglichkeit, einen Bürgertest vorzulegen. Dieser darf jedoch vor Unterrichtsbeginn ebenfalls nicht älter als 72 Stunden sein. Sollte Ihr Kind über einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpficht. Aber auch dies Nachweise müssen am ersten Schultag den Lehrern/innen in der ersten Stunde vorgelegt werden.
 
Testheft:
Am ersten Schultag werden die Klassenlehrer/innen Testhefte an ihre Kinder verteilen. In diesen Testheften kann jede negative Testung vermerkt und von der Lehrkraft gegengezeichnet werden. In Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis gilt dies dann gegebenenfalls als Testnachweis. Ob dieser Testnachweis jedoch in allen Bundesländern und/oder den jeweiligen Betreibern von Restaurants, Kinos etc. dann akzeptiert wird, vermag ich derzeit nicht einzuschätzen.
 
Impfangebot:
Die Impfungen der Lehrerinnen und Lehrer haben uns vor den Sommerferien die Möglichkeit eröffnet, den Schülerinnen und Schülern wieder mehr Kontinuität und Präsenz zu geben, die sie so dringend brauchen. Wie Sie der Pressemeldung des Schwalm-Eder-Kreises im Anhang entnehmen können, besteht nun im Impfzentrum Fritzlar die Möglichkeit auch 12-17jährige impfen zu lassen. Es handelt sich dabei um ein Angebot, keine Verpflichtung, und ich erlaube mir ausdrücklich auf die folgende Aussage der Pressemitteilung hinzuweisen: Seitens des Impfzentrums wird weiterhin empfohlen, das aufklärende Beratungsgespräch beim behandelnden Kinder- oder Hausarzt bereits im Vorfeld zu führen. Im Impfzentrum selbst ist selbstverständlich ein Arzt, aber kein Kinderarzt, anwesend. Eine ausführliche Beratung aus kinderärztlicher Sicht kann daher nicht gewährleistet werden. Die minderjährigen Kinder und Jugendlichen müssen bis inkl. 15 Jahren von einem Elternteil begleitet werden, zum Zeitpunkt der Impfung muss die Einverständniserklärung aller Personensorgeberechtigten vorliegen. Ab 16 Jahren muss eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Ausweis und Krankenkassenkarte müssen ebenso mitgeführt werden.“
 

Trotz dieser Fülle an Vorgaben wünsche Ich Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start in das neue Schuljahr, in dem wir von Seiten der Schule alles daran setzen werden, den Kindern und Jugendlichen unserer Region Kontinuität und Präsenzunterricht zu gewähren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. M. Bohn

 

 

Anhang

 

Einwilligungserklärung Selbsttests:

files/21_07_15_Selbsttests_Einwilligungserklrung_Schuljahr_2021_2022.pdf

 

Hygieneplan 12.0 GSM:

files/21_08_30_Hygieneplan_GSM_12_0.pdf

 

Schreiben des Hessischen Kultusministeriums:

files/21_08_23_Schreiben_vollj__SuS_und_Eltern_-_Durchfhrung_v__Antigen-Selbsttests_im_SJ_2021_2022.pdf

 

Pressemitteilung zum Impfangebot im Schwalm-Eder-Kreis:

files/21_08_Impfangebot_12_bis_17-Jhrige_im_IZ.pdf

 

Maßnahmen zum Schulstart 21/22

Liebe Schulgemeinde,
 
ich hoffe Sie und Ihre Familien hatten eine erholsame Sommerzeit. In der kommenden Woche beginnt nun die Schule wieder und so wie es aussieht, werden die Corona-Schutzmaßnahmen unseren Schulalltag leider auch weiterhin sehr stark bestimmen. Andererseits sind an unserer Schule bislang keine schweren Fälle unter Schülern aufgetreten und wir wollen natürlich, dass dies künftig so bleibt. 
 
 
Hygieneplan:
Die ersten beiden Schulwochen gelten bundesweit als "Präventionswochen" und dies macht eine erneute Veränderung des schulischen Hygieneplans notwendig (s. Anlage). Die gravierendsten Veränderungen ergeben sich mit Bezug auf die (medizinische) Maskenpflicht, die in dieser Zeit nun wieder im Außenbereich auf den Schulhöfen und am Platz im Unterricht gilt. Aus diesem Grund müssen wir die Essens- und Trinkpausen auch wieder im Unterricht durchführen.
 
Testpflicht:
Die Vorgaben zur Testpflicht für Kinder wurden von Seiten der Landes- und Bundesregierung ebenfalls noch einmal verschärft. Wir müssen nun dreimal in der Woche zum Beginn des Schultages Selbsttests durchführen lassen. Dafür benötigen wir am ersten Schultag für alle Schülerinnen und Schüler dieunterschriebene Einwilligungserklärung. Diese Erklärungen wurden am Tag der Zeugnisausgabe an Ihr Kind ausgegeben. Sie finden aber auch ein Exemplar zum Ausdrucken in der Anlage und ab morgen auch auf der Homepage unserer Schule. Für Familien, die zuhause keine Möglichkeit haben das Formular auszudrucken, hinterlegen wir im Foyer unserer Schule am morgigen Freitag (von 8-13 Uhr) einige ausgedruckte Exemplare auf einem Stehtisch.
Wenn Ihr Kind die unterschriebene Einwilligungserklärung am Montag (30.8.) nicht mit in die Schule bringt, werden wir Sie anrufen und Sie müssen Ihr Kind am Montagmorgen wieder in der Schule abholenIch bedauere, dies so schreiben zu müssen, aber die sehr strengen Vorgaben lassen uns keine andere Wahl.  
Darüber hinaus besteht nach wie vor die Möglichkeit, einen Bürgertest vorzulegen. Dieser darf jedoch vor Unterrichtsbeginn ebenfalls nicht älter als 72 Stunden sein. Sollte Ihr Kind über einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpficht. Aber auch dies Nachweise müssen am ersten Schultag den Lehrern/innen in der ersten Stunde vorgelegt werden.
 
Testheft:
Am ersten Schultag werden die Klassenlehrer/innen Testhefte an ihre Kinder verteilen. In diesen Testheften kann jede negative Testung vermerkt und von der Lehrkraft gegengezeichnet werden. In Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis gilt dies dann gegebenenfalls als Testnachweis. Ob dieser Testnachweis jedoch in allen Bundesländern und/oder den jeweiligen Betreibern von Restaurants, Kinos etc. dann akzeptiert wird, vermag ich derzeit nicht einzuschätzen.
 
Impfangebot:
Die Impfungen der Lehrerinnen und Lehrer haben uns vor den Sommerferien die Möglichkeit eröffnet, den Schülerinnen und Schülern wieder mehr Kontinuität und Präsenz zu geben, die sie so dringend brauchen. Wie Sie der Pressemeldung des Schwalm-Eder-Kreises im Anhang entnehmen können, besteht nun im Impfzentrum Fritzlar die Möglichkeit auch 12-17jährige impfen zu lassen. Es handelt sich dabei um ein Angebot, keine Verpflichtung, und ich erlaube mir ausdrücklich auf die folgende Aussage der Pressemitteilung hinzuweisen: Seitens des Impfzentrums wird weiterhin empfohlen, das aufklärende Beratungsgespräch beim behandelnden Kinder- oder Hausarzt bereits im Vorfeld zu führen. Im Impfzentrum selbst ist selbstverständlich ein Arzt, aber kein Kinderarzt, anwesend. Eine ausführliche Beratung aus kinderärztlicher Sicht kann daher nicht gewährleistet werden. Die minderjährigen Kinder und Jugendlichen müssen bis inkl. 15 Jahren von einem Elternteil begleitet werden, zum Zeitpunkt der Impfung muss die Einverständniserklärung aller Personensorgeberechtigten vorliegen. Ab 16 Jahren muss eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Ausweis und Krankenkassenkarte müssen ebenso mitgeführt werden.“
 

Trotz dieser Fülle an Vorgaben wünsche Ich Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start in das neue Schuljahr, in dem wir von Seiten der Schule alles daran setzen werden, den Kindern und Jugendlichen unserer Region Kontinuität und Präsenzunterricht zu gewähren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. M. Bohn

 

 

Anhang

 

Einwilligungserklärung Selbsttests:

files/21_07_15_Selbsttests_Einwilligungserklrung_Schuljahr_2021_2022.pdf

 

Hygieneplan 12.0 GSM:

files/21_08_30_Hygieneplan_GSM_12_0.pdf

 

Schreiben des Hessischen Kultusministeriums:

files/21_08_23_Schreiben_vollj__SuS_und_Eltern_-_Durchfhrung_v__Antigen-Selbsttests_im_SJ_2021_2022.pdf

 

Pressemitteilung zum Impfangebot im Schwalm-Eder-Kreis:

files/21_08_Impfangebot_12_bis_17-Jhrige_im_IZ.pdf

 

Gute Noten und ein gepackter Koffer voller guter Erinnerungen und Wünsche

Gesamtschule Melsungen verabschiedet sich von 156 Abgängern in Gymnasium, Realschule und Hauptschule

An der Gesamtschule Melsungen wurden in diesem Jahr in der Realschule 55 Schüler mit der Mittleren Reife und 67 im Gymnasium verabschiedet. Darüber hinaus gab 34 erfolgreiche Hauptschulabschlüsse von denen 24 Schüler eine besondere Qualifikation erwarben, die ihnen die Möglichkeit gibt ebenfalls die Mittlere Reife zu erwerben.

Diese Erfolge hätten die Lehrerinnen und Lehrer gerne zusammen mit allen Familien der jungen Erwachsenen in einer großen Halle und einer rauschenden Party gefeiert. Stattdessen mussten die Feierlichkeiten pandemie-bedingt auf fünf verschiedene Veranstaltungen verteilt werden. Dabei erhielten die Klassen in kleinerem Kreise aber dennoch eine sehr würdige und feierliche Verabschiedung.

Viele kreative Ideen sorgten für kurzweilige Veranstaltungen. So wurde jeweils ein Film eingespielt, den die Lehrerinnen für die Schüler gedreht hatten und in dem der Weg der Jugendlichen an der Gesamtschule Melsungen in den letzten Jahren szenisch und musikalisch dargestellt wurde. Danach hatten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in kurzen Reden an die Lehrkräfte und ihre Mitschüler zu richten. Dabei gab es viel Dank, einige bunte Geschenke und sehr rührende Szenen, die allen in Erinnerung bleiben werden.

Auch die Rede des Schulleiters folgte in diesem Jahr erneut einem anderen Format. So verabschiedeten sich Dr. Bohn und Frau Nadler bereits am Montag in der Neuen Aula der Schule im gemeinsamen Dialog von den Abgängern in Haupt- und Realschule. Hier wurde von manchen Erfolgen der Abgänger aber auch einigen lustigen Anekdoten berichtet. So haben in diesem Jahr mehrere Schülerinnen und Schüler, die erst vor wenigen Jahren ohne jegliche Deutschkenntnisse in der Melsunger Schule ankamen, nun einen sehr erfolgreichen Realschulabschluss erlangt, der ihnen nun sogar den Wechsel in die gymnasiale Oberstufe der GSS ermöglicht. Zum Abschluss „packten“ Dr. Bohn und Frau Nadler symbolisch einen Koffer mit guten Wünschen für die Abgänger, in den (unter anderem) viel Mut, gute Erinnerungen und Freundschaften für das Leben „gepackt wurden, die den jungen Erwachsenen als Rüstzeug für eine gute und erfolgreiche Zukunft dienen sollen. Bei der Zeugnisübergabe wurden dann die besonderen Leistungen von Alina Egerer mit dem besten Hauptschulabschluss und von Lennart Claus, der in diesem Jahr den besten Realschulabschluss erlangte, gewürdigt.

Die Verabschiedung der Gymnasialklassen schloss sich dann am Freitag in der Alten Aula der Schule an und sie wurde passender Weise musikalisch von einem Ensemble der Geschwister-Scholl-Schule begleitet, die ja künftig die neue schulische Heimat der meisten Abgänger dieses Schulzweiges sein wird. Bei den Zeugnisübergaben durften hier mit Deborah Eckhardt die beste Schülerin des Jahrgangs (1,0) sowie 26 Schülerinnen und Schüler, die 3 Jahre lang im bilingualen Zweig der Schule in den Fächern Biologie und Geschichte auf Englisch unterrichtet wurden, besonders geehrt werden.

Das Ende der Veranstaltungen bildete dann das traditionelle Fotoshooting, welches dieses Mal auf dem Schulhof stattfand und bei dem sich viele für die Ewigkeit ablichten ließen.

 

Die Klasse 10aR mit der Klassenlehrerin Frau Rausch (links)

 

 

Die Klasse 10cR mit den Lehrer/innen Frau Krämer, Frau Putz und Herrn Mardus (vorne rechts)

 

 

Musikalische Verabschiedung der 10. Gymnasialklassen mit einem Ensemble der GSS (Marie Büttner am Klavier, Frau Melsheimer, Frau Jenge, Frau Helmig, Charlotte Bielefeld und Lena Eckel als Sängerinnen sowie Charlotte Groh am Cello)

 

Angebot von Sofatutor

Das Internetportal "Sofatutor" stellt für alle hessischen Schülerinnen und Schüler ein Lernangebot für die Sommerferien zur Verfügung.

Wie kann das Angebot genutzt werden?

Das Angebot kann ausschließlich in den Sommerferien bis zum 27.08.2021 genutzt werden.

Zugangscode für die GSM: 9242-SOMMER-2021

Mit dem Code lässt sich ein Account auf sofatutor.com erstellen. Dort gibt die Schülerin/der Schüler seine E-Mail-Adresse ein und legt ein Passwort fest. Nach Zustimmen zu den AGB ist der Account freigeschaltet. Die Schülerinnen und Schüler benötigen keine weiteren Daten außer einer E-Mail-Adresse. Diese muss keinen Klarnamen enthalten. Mit der E-Mail-Adresse und dem Passwort können sich die Schülerinnen und Schüler von jedem Gerät aus im Browser oder in der sofatutor App (herunterladbar im Appstore oder Playstore) anmelden und auf alle Inhalte zugreifen. Alle Accounts sind bis zum 27.08.2021 nutzbar. Danach können sich die Schülerinnen und Schüler noch einloggen, aber keine Videos mehr ansehen.

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